25. Oktober 2022
18.00 Uhr
LOOK21, Stuttgart
Was erwartet Sie bei den Stuttgarter Compliance Gesprächen?
Neue Maßstäbe für Compliance Maßnahmen
Die Leitlinien des Bundeskartellamtes zur Selbstreinigung
Mit dem Scharfstellen des neuen Wettbewerbsregisters hat das Bundeskartellamt im November 2021 Leitlinien zur vergaberechtlichen Selbstreinigung veröffentlicht. Ein zentraler Baustein der Selbstreinigung sind wirksame Compliance Maßnahmen. Damit hat eine der bedeutendsten Bundesbehörden erstmals konkrete Anforderungen formuliert, denen wirksame Compliance Maßnahmen genügen müssen.
Über erste Praxiserfahrungen und die Bedeutung der neuen Leitlinien möchten wir uns mit Ihnen im Rahmen der Stuttgarter Compliance Gespräche austauschen. In der Diskussion sollen auch die Anforderungen an die Vor- und Nachtat-Compliance zur Vermeidung von Kartellverstößen aus den Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes in den Blick genommen werden. Darüber hinaus soll überlegt werden, welche Bedeutung den Selbstreinigungsleitlinien für Compliance Maßnahmen und Compliance Management Systeme über das Vergaberecht hinauszukommen kann.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Speaker
Moderation

Dr. Jürgen Bürkle
BRP Renaud & Partner mbB
Impulsvortrag

Kai Hooghoff
Bundeskartellamt, Leiter Abteilung Wettbewerbsregister
Dr. Jürgen Bürkle ist seit Dezember 2020 als Partner bei BRP und berät dort Mandanten in den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht. Zuvor war er langjährig als Leiter des Bereichs Recht & Compliance der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Steuerrecht und promovierte an der Universität Mannheim zu einem versicherungsaufsichtsrechtlichen Thema („Der Sonderbeauftragte der BaFin“). Dr. Jürgen Bürkle ist Herausgeber des Handbuchs „Compliance in Versicherungsunternehmen“, gemeinsam mit Hauschka/Schieffer Herausgeber des Handbuchs „Der Compliance Officer“ und Mitautor im Handbuch „Corporate Compliance“ von Hauschka/Moosmayer/Lösler. Er hat daneben zahleiche Beitrage zu den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht veröffentlicht. Er ist außerdem Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ und betreut dort die Themen Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht.
Kai Hooghoff leitet die Abteilung Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt. Zuvor war er Leiter des Aufbaustabs Wettbewerbsregister und bis zur Übernahme dieser Aufgabe Leiter der Zentralabteilung. Vorher war er u.a. als Referatsleiter in der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts, Beisitzender einer Beschlussabteilung sowie Referent in einer Vergabekammer des Bundes tätig. Kai Hooghoff studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, der Universidade Católica Portuguesa de Lisboa, Portugal, und der University of Nottingham, England.
Inhalte des Impulsvortrag von Kai Hooghoff
Das neue Wettbewerbsregister und die Selbstreinigung für Vergabeverfahren: ein weiterer Grund für effektive Compliance-Maßnahmen!
Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren elektronisch Informationen zur Verfügung, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Eintragungen im Wettbewerbsregister können jedoch vorzeitig aus dem Register gelöscht werden, wenn sich das betreffende Unternehmen erfolgreich einer sog. vergaberechtlichen Selbstreinigung unterzogen hat. Die vorzeitige Löschung eines zuvor im Wettbewerbsregister eingetragenen Unternehmens setzt u.a. voraus, dass das Unternehmen die durch sein Fehlverhalten entstandenen Schäden ausgleicht, aktiv mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet und technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Fehlverhaltens trifft (sog. Compliance-Maßnahmen). Das Bundeskartellamt hat dazu Leitlinien und Praktische Hinweise veröffentlicht. Diese machen deutlich, welche Schritte zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister notwendig sind. Die Leitlinien und Praktischen Hinweise können Unternehmen auch bei der Konzeption vorbeugender Compliance-Maßnahmen helfen.
Diskussionsrunde

Dr. Martin Beutelmann 
BRP Renaud und Partner mbB

Bernd Peter 
BANSBACH GmbH

Dr. Matthias Ulshöfer 
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte PmbB
Dr. Martin Beutelmann ist seit 2006 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2010 ist er Partner der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB. Er berät Mandanten zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts und vertritt ihre Interessen vor Behörden und Gerichten. Er befasst sich außerdem mit dem Vertriebsrecht und berät zu Compliance-Maßnahmen. Dr. Martin Beutelmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz, Mannheim und am King’s College London. Als Dozent der Deutschen Anwalt Akademie ist Dr. Martin Beutelmann auch in der Aus- und Weiterbildung aktiv. Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und veröffentlicht regelmäßig zu kartell- und vertriebsrechtlichen Themen. Von Handbüchern wie Juve, Legal500, Best Lawyers und Wirtschaftswoche wird er zu den empfohlenen Kartellrechtlern in Deutschland gezählt.
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Philipps-Universität Marburg (Diplom-Kaufmann), Geschäftsführer der BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH und Senior Associate Partner der BANSBACH GmbH. Eine über 20-jährige Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen bei der Einführung und Weiterentwicklung von Elementen der Corporate Governance: Compliance Management, Risikomanagement, Interne Kontrollsysteme, Interne Revision.
Dr. Matthias Ulshöfer ist als Partner bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte im Vergaberecht und Kartellrecht tätig und leitet die dortige Vergaberechtsabteilung. Er studierte Rechtswissenschaft en an der Universität Tübingen, war dort wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte zu einem Thema in der US-amerikanischen, europäischen und deutschen Fusionskontrolle. Er ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig und berät sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Hand zu allen Fragen des Kartellrechts und Vergaberechts. Er führt regelmäßig Verfahren vor den Vergabekammern der Länder und des Bundes, den Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof, der EU Kommission und dem EuGH. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und wird in einschlägigen Handbüchern als häufig empfohlener Anwalt im Kartellrecht und Vergaberecht (u.a. Juve Handbuch, Handelsblatt) bzw. als führender Name im Vergaberecht gelistet (Legal 500, Who´s Who Legal, Wirtschaftswoche).
Weitere Informationen: Die Veranstaltung findet unter den gültigen Verhaltens-, Hygiene- und Abstandsregeln statt.
Veranstalter

     

Partner

         

25. Oktober 2022
18.00 Uhr
LOOK21, Stuttgart
Was erwartet Sie bei den Stuttgarter Compliance Gesprächen?
Neue Maßstäbe für Compliance Maßnahmen
Die Leitlinien des Bundeskartellamtes zur Selbstreinigung
Mit dem Scharfstellen des neuen Wettbewerbsregisters hat das Bundeskartellamt im November 2021 Leitlinien zur vergaberechtlichen Selbstreinigung veröffentlicht. Ein zentraler Baustein der Selbstreinigung sind wirksame Compliance Maßnahmen. Damit hat eine der bedeutendsten Bundesbehörden erstmals konkrete Anforderungen formuliert, denen wirksame Compliance Maßnahmen genügen müssen.
Über erste Praxiserfahrungen und die Bedeutung der neuen Leitlinien möchten wir uns mit Ihnen im Rahmen der Stuttgarter Compliance Gespräche austauschen. In der Diskussion sollen auch die Anforderungen an die Vor- und Nachtat-Compliance zur Vermeidung von Kartellverstößen aus den Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes in den Blick genommen werden. Darüber hinaus soll überlegt werden, welche Bedeutung den Selbstreinigungsleitlinien für Compliance Maßnahmen und Compliance Management Systeme über das Vergaberecht hinauszukommen kann.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Speaker
Moderation

Dr. Jürgen Bürkle
BRP Renaud & Partner mbB
Dr. Jürgen Bürkle ist seit Dezember 2020 als Partner bei BRP und berät dort Mandanten in den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht. Zuvor war er langjährig als Leiter des Bereichs Recht & Compliance der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Steuerrecht und promovierte an der Universität Mannheim zu einem versicherungsaufsichtsrechtlichen Thema („Der Sonderbeauftragte der BaFin“). Dr. Jürgen Bürkle ist Herausgeber des Handbuchs „Compliance in Versicherungsunternehmen“, gemeinsam mit Hauschka/Schieffer Herausgeber des Handbuchs „Der Compliance Officer“ und Mitautor im Handbuch „Corporate Compliance“ von Hauschka/Moosmayer/Lösler. Er hat daneben zahleiche Beitrage zu den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht veröffentlicht. Er ist außerdem Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ und betreut dort die Themen Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht.
Impulsvortrag

Kai Hooghoff 
Bundeskartellamt, Leiter Abteilung Wettbewerbsregister
Kai Hooghoff leitet die Abteilung Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt. Zuvor war er Leiter des Aufbaustabs Wettbewerbsregister und bis zur Übernahme dieser Aufgabe Leiter der Zentralabteilung. Vorher war er u.a. als Referatsleiter in der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts, Beisitzender einer Beschlussabteilung sowie Referent in einer Vergabekammer des Bundes tätig. Kai Hooghoff studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, der Universidade Católica Portuguesa de Lisboa, Portugal, und der University of Nottingham, England.
Diskussionsrunde

Bernd Peter
BANSBACH GmbH
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Philipps-Universität Marburg (Diplom-Kaufmann), Geschäftsführer der BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH und Senior Associate Partner der BANSBACH GmbH. Eine über 20-jährige Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen bei der Einführung und Weiterentwicklung von Elementen der Corporate Governance: Compliance Management, Risikomanagement, Interne Kontrollsysteme, Interne Revision.

Dr. Martin Beutelmann 
BRP Renaud & Partner mbB
Dr. Martin Beutelmann ist seit 2006 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2010 ist er Partner der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB. Er berät Mandanten zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts und vertritt ihre Interessen vor Behörden und Gerichten. Er befasst sich außerdem mit dem Vertriebsrecht und berät zu Compliance-Maßnahmen. Dr. Martin Beutelmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz, Mannheim und am King’s College London. Als Dozent der Deutschen Anwalt Akademie ist Dr. Martin Beutelmann auch in der Aus- und Weiterbildung aktiv. Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und veröffentlicht regelmäßig zu kartell- und vertriebsrechtlichen Themen. Von Handbüchern wie Juve, Legal500, Best Lawyers und Wirtschaftswoche wird er zu den empfohlenen Kartellrechtlern in Deutschland gezählt.

Dr. Matthias Ulshöfer 
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte PmbB
Dr. Matthias Ulshöfer ist als Partner bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte im Vergaberecht und Kartellrecht tätig und leitet die dortige Vergaberechtsabteilung. Er studierte Rechtswissenschaft en an der Universität Tübingen, war dort wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte zu einem Thema in der US-amerikanischen, europäischen und deutschen Fusionskontrolle. Er ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig und berät sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Hand zu allen Fragen des Kartellrechts und Vergaberechts. Er führt regelmäßig Verfahren vor den Vergabekammern der Länder und des Bundes, den Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof, der EU Kommission und dem EuGH. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und wird in einschlägigen Handbüchern als häufig empfohlener Anwalt im Kartellrecht und Vergaberecht (u.a. Juve Handbuch, Handelsblatt) bzw. als führender Name im Vergaberecht gelistet (Legal 500, Who´s Who Legal, Wirtschaftswoche).
Inhalte des Impulsvortrag von Kai Hooghoff
Das neue Wettbewerbsregister und die Selbstreinigung für Vergabeverfahren: ein weiterer Grund für effektive Compliance-Maßnahmen!
Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren elektronisch Informationen zur Verfügung, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Eintragungen im Wettbewerbsregister können jedoch vorzeitig aus dem Register gelöscht werden, wenn sich das betreffende Unternehmen erfolgreich einer sog. vergaberechtlichen Selbstreinigung unterzogen hat. Die vorzeitige Löschung eines zuvor im Wettbewerbsregister eingetragenen Unternehmens setzt u.a. voraus, dass das Unternehmen die durch sein Fehlverhalten entstandenen Schäden ausgleicht, aktiv mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet und technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Fehlverhaltens trifft (sog. Compliance-Maßnahmen). Das Bundeskartellamt hat dazu Leitlinien und Praktische Hinweise veröffentlicht. Diese machen deutlich, welche Schritte zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister notwendig sind. Die Leitlinien und Praktischen Hinweise können Unternehmen auch bei der Konzeption vorbeugender Compliance-Maßnahmen helfen.
Weitere Informationen: Die Veranstaltung findet unter den gültigen Verhaltens-, Hygiene- und Abstandsregeln statt.
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