25. März 2025
18.00 Uhr
LOOK 21, Stuttgart
Was erwartet Sie bei den Stuttgarter Compliance Gesprächen?
Cyberabwehr ist mehr als Technik –
Haftungsrisiken vor und nach einem Angriff
Unternehmen sind erheblichen Cyberrisiken ausgesetzt. Nach dem diesjährigen Bericht des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zur Bedrohungslage im Cyberraum ist die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland „besorgniserregend“. Verantwortliche Geschäftsleiter und Unternehmer müssen sich entsprechend vorbereiten. Dabei geht es nicht nur um technische Fragen, sondern auch um rechtliche Verpflichtungen. Und vor allem geht es um den Erhalt des Unternehmens.
Der europäische und der deutsche Gesetzgeber nehmen die Geschäftsleiter deshalb zunehmend persönlich in die Pflicht (Stichworte NIS2, DORA, CRA). Darauf muss man sich ebenso einstellen, wie Unternehmen und Unternehmensleiter wissen müssen, was zu tun ist, wenn es einen Cyberangriff gegeben hat (Sofortmaßnahmen, behördliche Meldungen, Mitteilungspflichten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern sowie den Beschäftigten, öffentliche Kommunikation und interne Aufarbeitung). Und wie verhält man sich richtig, um den bei einem Angriff eingetretenen unmittelbaren Schaden nicht zu vergrößern oder sich persönlich angreifbar zu machen?
Um diese und damit verwandte Praxisfragen rund um die Vorsorge und Nachsorge bei Cyberangriffen geht es bei den 5. Stuttgarter Compliance Gesprächen am 25. März 2025. Experten informieren und diskutieren mit Ihnen dazu im Look 21 in Stuttgart.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Speaker
Impulsvortrag und Diskussionsrunde

Lars Widany
Head of Business Development Cyber D-A-CH
Berufserfahrung
  • Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungswirtschaft
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Industrie- und C-Level-Mandanten
  • Seit 01.04.2023 bei Willis Towers Watson
Berufsständische Qualifikation / Hintergrund
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
  • Diverse Zusatzqualifikationen Industrieversicherung / Cyberversicherung
Diskussionsrunde

Dr. Clemens Birkert
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte PartG mbB

Dr. Markus Klinger
HEUKING

Dr. Thomas Weimann 
BRP RENAUD
Dr. Clemens Birkert ist Rechtsanwalt und assoziierter Partner bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte in Stuttgart.
Nach seinem Studium an der Albert-Ludwigs Universität in Freiburg arbeitete er am Institut für Medien- und Informationsrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Boris Paal, u.a. am ersten Standardkommentar zur Datenschutz-Grundverordnung. In dieser Zeit entstand auch seine Dissertation zu einem internetrechtlichen Thema. Zudem gründete und leitete Dr. Clemens Birkert ein Start-up, das deutschlandweit in über 30 Universitätsstädten und online juristische Nachhilfe erbrachte. Seit 2016 arbeitet Dr. Clemens Birkert als Rechtsanwalt, zunächst in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Technologie, Medien & Telekommunikation. Seit 2018 ist Dr. Clemens Birkert als Rechtsanwalt bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte in seiner Geburtsstadt Stuttgart tätig. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Datenschutz- und IT-Recht mit einem besonderen Fokus auf IT-Sicherheitsvorfällen sowie der Einführung neuer Technologien, etwa im Bereich Künstliche Intelligenz. Er hat zahlreiche behördliche Verfahren im Zusammenhang mit Datenpannen und Cyberangriffen begleitet. Er verfügt über besondere Branchenkenntnisse im Bereich eHealth, Mobilität, eCommerce, Medien und Digitalisierung.
Dr. Markus Klinger ist seit 1999 Rechtsanwalt und verantwortet seit 2015 im Stuttgarter Büro von HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK die Bereiche IT-Recht und Datenschutzrecht. Herr Dr. Klinger hat zu einem internetrechtlichen Thema promoviert und ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Dr. Klinger arbeitet schwerpunktmäßig an der Schnittelle zwischen IT-Recht, Datenschutzrecht und IP-Recht, etwa in den Bereichen IT-Vertragsrecht, Software-Lizenzrecht, IT-Outsourcing, rechtliche Begleitung von Online-Projekten und IT-Sicherheitsrecht. In allen Bereichen ist er sowohl beratend als auch forensisch tätig. Außerdem begleitet er Mandanten im Datenschutzrecht und ist häufig in technologienahe M&A-Transaktionen, insbesondere beim Verkauf oder Kauf von IT-Unternehmen, involviert.
Dr. Klinger veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften, u.a. dem juris PraxisReport IT-Recht. Er wurde u.a. in der Erhebung Deutschlands Beste Anwälte des Handelsblatts 2020, 2021, 2022 und 2023 in den Bereichen Datenschutzrecht und Gewerblicher Rechtsschutz ausgezeichnet sowie in den Jahren 2021/2022 und 2022/2023 durch den Kanzleimonitor im IT-Recht empfohlen.
Dr. Thomas Weimann verantwortet bei BRP RENAUD den Bereich IT- und Datenschutzrecht. Sein Team und er beraten bei der Gestaltung von Standardbedingungen und Projektverträgen, übernehmen aber auch die Prozessführung im Streitfall. Er unterstützt seine Mandanten insbesondere auch bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden. Zu den – deutschen und internationalen – Mandanten zählen Rechenzentren, Softwareunternehmen, Lösungsanbieter und Webportale sowie hochspezialisierte und bekannte Unternehmen aus den Bereichen Automotive und Maschinenbau. Dr. Thomas Weimann studierte und promovierte an der Universität Tübingen und arbeitete während des Referendariats in Riad, Saudi-Arabien. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung der IBM Deutschland ist er seit 2000 bei BRP RENAUD tätig, seit 2003 als Partner. Dr. Thomas Weimann ist Mitglied von ITechLaw und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik. Dr. Thomas Weimann berät in Deutsch und Englisch.
Moderation
Moderation

Dr. Jürgen Bürkle
BRP RENAUD
Dr. Jürgen Bürkle ist seit Dezember 2020 als Partner bei BRP RENAUD und berät dort Mandanten in den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht. Zuvor war er langjährig als Leiter des Bereichs Recht & Compliance der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Steuerrecht und promovierte an der Universität Mannheim zu einem versicherungsaufsichtsrechtlichen Thema („Der Sonderbeauftragte der BaFin“). Dr. Jürgen Bürkle ist Herausgeber des Handbuchs „Compliance in Versicherungsunternehmen“, gemeinsam mit Hauschka/Schieffer Herausgeber des Handbuchs „Der Compliance Officer“ und Mitautor im Handbuch „Corporate Compliance“ von Hauschka/Moosmayer/Lösler. Er hat daneben zahlreiche Beiträge zu den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht veröffentlicht. Er ist außerdem Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ und betreut dort die Themen Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht.
Veranstalter

   

Partner

       

25. März 2025
18.00 Uhr
LOOK 21, Stuttgart
Was erwartet Sie bei den Stuttgarter Compliance Gesprächen?
Cyberabwehr ist mehr als Technik –
Haftungsrisiken vor und nach einem Angriff
Unternehmen sind erheblichen Cyberrisiken ausgesetzt. Nach dem diesjährigen Bericht des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zur Bedrohungslage im Cyberraum ist die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland „besorgniserregend“. Verantwortliche Geschäftsleiter und Unternehmer müssen sich entsprechend vorbereiten. Dabei geht es nicht nur um technische Fragen, sondern auch um rechtliche Verpflichtungen. Und vor allem geht es um den Erhalt des Unternehmens.
Der europäische und der deutsche Gesetzgeber nehmen die Geschäftsleiter deshalb zunehmend persönlich in die Pflicht (Stichworte NIS2, DORA, CRA). Darauf muss man sich ebenso einstellen, wie Unternehmen und Unternehmensleiter wissen müssen, was zu tun ist, wenn es einen Cyberangriff gegeben hat (Sofortmaßnahmen, behördliche Meldungen, Mitteilungspflichten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern sowie den Beschäftigten, öffentliche Kommunikation und interne Aufarbeitung). Und wie verhält man sich richtig, um den bei einem Angriff eingetretenen unmittelbaren Schaden nicht zu vergrößern oder sich persönlich angreifbar zu machen?
Um diese und damit verwandte Praxisfragen rund um die Vorsorge und Nachsorge bei Cyberangriffen geht es bei den 5. Stuttgarter Compliance Gesprächen am 25. März 2025. Experten informieren und diskutieren mit Ihnen dazu im Look 21 in Stuttgart.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Speaker
Moderation

Dr. Jürgen Bürkle
BRP RENAUD
Dr. Jürgen Bürkle ist seit Dezember 2020 als Partner bei BRP RENAUD und berät dort Mandanten in den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht. Zuvor war er langjährig als Leiter des Bereichs Recht & Compliance der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Steuerrecht und promovierte an der Universität Mannheim zu einem versicherungsaufsichtsrechtlichen Thema („Der Sonderbeauftragte der BaFin“). Dr. Jürgen Bürkle ist Herausgeber des Handbuchs „Compliance in Versicherungsunternehmen“, gemeinsam mit Hauschka/Schieffer Herausgeber des Handbuchs „Der Compliance Officer“ und Mitautor im Handbuch „Corporate Compliance“ von Hauschka/Moosmayer/Lösler. Er hat daneben zahlreiche Beiträge zu den Bereichen Compliance, Governance und Aufsichtsrecht veröffentlicht. Er ist außerdem Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ und betreut dort die Themen Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht.
Impulsvortrag und Diskussionsrunde

Dr. Lars Widany
HEUKING
Berufserfahrung
  • Mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungswirtschaft
  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Industrie- und
    C-Level-Mandanten
  • Seit 01.04.2023 bei Willis Towers Watson
Berufsständische Qualifikation / Hintergrund
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
  • Diverse Zusatzqualifikationen Industrieversicherung / Cyberversicherung
Diskussionsrunde

Dr. Clemens Birkert
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte PartG mbB
Dr. Clemens Birkert ist Rechtsanwalt und assoziierter Partner bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte in Stuttgart.
Nach seinem Studium an der Albert-Ludwigs Universität in Freiburg arbeitete er am Institut für Medien- und Informationsrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Boris Paal, u.a. am ersten Standardkommentar zur Datenschutz-Grundverordnung. In dieser Zeit entstand auch seine Dissertation zu einem internetrechtlichen Thema. Zudem gründete und leitete Dr. Clemens Birkert ein Start-up, das deutschlandweit in über 30 Universitätsstädten und online juristische Nachhilfe erbrachte. Seit 2016 arbeitet Dr. Clemens Birkert als Rechtsanwalt, zunächst in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Technologie, Medien & Telekommunikation. Seit 2018 ist Dr. Clemens Birkert als Rechtsanwalt bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte in seiner Geburtsstadt Stuttgart tätig. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im Datenschutz- und IT-Recht mit einem besonderen Fokus auf IT-Sicherheitsvorfällen sowie der Einführung neuer Technologien, etwa im Bereich Künstliche Intelligenz. Er hat zahlreiche behördliche Verfahren im Zusammenhang mit Datenpannen und Cyberangriffen begleitet. Er verfügt über besondere Branchenkenntnisse im Bereich eHealth, Mobilität, eCommerce, Medien und Digitalisierung.

Dr. Markus Klinger
HEUKING
Dr. Markus Klinger ist seit 1999 Rechtsanwalt und verantwortet seit 2015 im Stuttgarter Büro von HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK die Bereiche IT-Recht und Datenschutzrecht. Herr Dr. Klinger hat zu einem internetrechtlichen Thema promoviert und ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Dr. Klinger arbeitet schwerpunktmäßig an der Schnittelle zwischen IT-Recht, Datenschutzrecht und IP-Recht, etwa in den Bereichen IT-Vertragsrecht, Software-Lizenzrecht, IT-Outsourcing, rechtliche Begleitung von Online-Projekten und IT-Sicherheitsrecht. In allen Bereichen ist er sowohl beratend als auch forensisch tätig. Außerdem begleitet er Mandanten im Datenschutzrecht und ist häufig in technologienahe M&A-Transaktionen, insbesondere beim Verkauf oder Kauf von IT-Unternehmen, involviert.
Dr. Klinger veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften, u.a. dem juris PraxisReport IT-Recht. Er wurde u.a. in der Erhebung Deutschlands Beste Anwälte des Handelsblatts 2020, 2021, 2022 und 2023 in den Bereichen Datenschutzrecht und Gewerblicher Rechtsschutz ausgezeichnet sowie in den Jahren 2021/2022 und 2022/2023 durch den Kanzleimonitor im IT-Recht empfohlen.

Dr. Thomas Weimann
BRP RENAUD
Dr. Thomas Weimann verantwortet bei BRP RENAUD den Bereich IT- und Datenschutzrecht. Sein Team und er beraten bei der Gestaltung von Standardbedingungen und Projektverträgen, übernehmen aber auch die Prozessführung im Streitfall. Er unterstützt seine Mandanten insbesondere auch bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden. Zu den – deutschen und internationalen – Mandanten zählen Rechenzentren, Softwareunternehmen, Lösungsanbieter und Webportale sowie hochspezialisierte und bekannte Unternehmen aus den Bereichen Automotive und Maschinenbau. Dr. Thomas Weimann studierte und promovierte an der Universität Tübingen und arbeitete während des Referendariats in Riad, Saudi-Arabien. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung der IBM Deutschland ist er seit 2000 bei BRP RENAUD tätig, seit 2003 als Partner. Dr. Thomas Weimann ist Mitglied von ITechLaw und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik. Dr. Thomas Weimann berät in Deutsch und Englisch.
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